warum VDH Zucht

Warum ein Hund aus strenger VDH Zucht?
Wesentliche Zuchtziele sind höchste Ansprüche an die Gesundheit sowie ein ausgeglichenes Wesen mit einer hohen Reizschwelle. Deshalb werden zur Erreichung dieser Zuchtziele qualifizierte Anforderungen, sowohl an die Züchter, als auch an die zur Zucht eingesetzten Hunde gestellt.

Es werden keine Hovawarte zur Zucht zugelassen, die erbliche Defekte, insbesondere Hüftgelenksdeformationen (HD) und/oder eine Schilddrüsenerkrankungen (Hypothyreose), aufweisen.

Mit Beitritt der Hovawartzuchtgemeinschaft Deutschland (HZD) in den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und der Federation Cynologique Internatinal (FCI) wurde eine einheitliche Zuchtordnung beschlossen. Von der Zuchtanmeldung angefangen bis hin zur Welpenübergabe, sowie die Kontrolle der Zuchttiere, erfolgt eine Kontrolle nach den im VDH/FCI gültigen strengen Regelungen. Nur Welpen mit Ahnentafeln des VDH/FCI stammen von Elterntieren ab, die diese strengen Auflagen erfüllen und kommen aus Zuchtstätten, die vom Zuchtverband kontrolliert und genehmigt wurden.
Ein kurzer Einblick, wie solche Kontrollen ablaufen.
Alle Welpen aus Rassehundevereinen des VDH, und somit auch die Hovawarte aus der HZD, werden nach strengen Zuchtbestimmungen gezüchtet. Die Zuchtordnung der HZD findet man hier. Die Ahnentafeln des VDH gewährleisten, dass die darin enthaltenen Angaben korrekt sind und strenge Wurf- und Zuchtkontrollen durchgeführt wurden.

Maßnahmen zur Kontrolle der Zuchttiere sind in der HZD folgende:

  • mindestens 2 Zuchtschauen mit einer Formwertnote von mindestens sehr gut (Sg), davon maximal 1 Ergebnis aus der Jugendklasse
  • mindestens 2 Verhaltensüberprüfungen (Verhaltensbeurteilung III - und Körung), um den Hovawart hinsichtlich des standardgemäßen Erscheinungsbildes und seiner Wesensveranlagung zu überprüfen.
  • Nachweislich HD-frei
  • 1 x jährlich eine Schilddrüsenuntersuchung ohne Befund

Aber auch die Menschen müssen Regeln einhalten....

  • regelmäßige Besuche von Züchterseminaren (mindestens alle 2 Jahre)
  • artgerechte und sozialverträgliche Aufzucht der Welpen gemäß den Richtlinien der HZD
Alle zugelassenen Zuchttiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Zuchtwarte und nur begrenzt zur Zucht verwendet werden. Die in der HZD ansässigen Züchter sind zu einer artgerechten und sozialverträglichen Aufzucht ihrer Welpen verpflichtet. Zur Kontrolle dieser Aufzuchten werden von besonders ausgebildeten Zuchtwarten Zwingerkontrollen, Wurfbesichtigungen und Wurfabnahmen vorgenommen.
Sind die Welpen dann erstmal aus dem Haus, hört die strenge Kontrolle der neuen kleinen Erdenbürger noch lange nicht auf. Denn schließlich wollen wir wissen, wie sich die Hunde weiter entwickeln. Somit auch, ob die Elterntiere der Welpen weiterhin als Zuchttiere eingesetzt werden dürfen.

Um dies zu überprüfen, sollten die neuen Besitzer ihre Hunde mind. 1 x der HZD vorstellen. Dies kann eine Verhaltensbeurteilung II, eine Verhaltensbeurteilung III oder eine Ausstellung sein. Sehr wichtig ist es auch, den Hund im Alter von 15 - 18 Monaten HD röntgen zu lassen und dieses Ergebnis der HZD zur Verfügung zu stellen. Schön wäre es auch, wenn die neuen Besitzer der Welpen ebenfalls der HZD beitreten würden. Die Mitgliedschaft kostet 75 Euro pro Jahr. Dafür sind die Besuche des HZD Hundeplatzes kostenlos, man kann an Körungen teilnehmen und viele Veranstaltungen besuchen, die für Hund und Besitzer Spaß, Wissen und die Gemeinschaft mit vielen anderen Hovibesitzern bringen.
Unsere Welpen sind bei der Abgabe mehrfach entwurmt, gechipt und geimpft. Sie erhalten VDH/FCI Papiere der HZD und wurden in den ersten Lebenswochen mit vielen Umweltreizen geprägt.
Für Fragen, Anregungen oder Probleme stehen wir Ihnen und Ihrem Hovikind gerne jederzeit zur Verfügung.

Sollten Sie Interesse an einem Hovikind haben oder einfach nur eine Frage, Anregungen oder was auch immer haben... nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wir beissen nicht ;-)

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